Einbruchmeldeanlagen (EMA)
Funkalarmanlagen
Drahtgebundene Alarmanlagen
Einbruchmeldeanlagen (EMA) dienen zum Objekt- und Personenschutz
Einbruchmeldeanlagen sollen:
- den Täter vor Einbrüche, Diebstähle und Überfälle abschrecken
- bei Einbruch sofort die Polizei oder den Wachdienst benachrichtigen
- die Nachbarn und anwesende Personen in der Umgebung alarmieren
- betroffene Personen durch Handymitteilung informieren
Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen von Alarmanlagen:
-Drahtgebundene Alarmanlage
-Funkalarmanlage
PKS Sicherheitssysteme GmbH
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